Allgemeine Geschäftsbedingungen

Media Cocktail GmbH (gelten ausschließlich für den Onlineshop Lagerkram.de)
Stand: Juni 2025

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten in der vorliegenden Fassung ausschließlich für die Geschäftsbeziehungen der Media Cocktail GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit unseren Käufern oder Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), die über den Onlineshop Lagerkram.de zustande kommen. Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die vorliegenden AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Auftraggeber, die über den Onlineshop geschlossen werden, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehenden, abweichenden oder ergänzenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als sich der Auftragnehmer schriftlich mit ihnen oder Teilen von ihnen einverstanden erklärt hat. Dieses Einverständniserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

2. Bestellvorgang und Vertragsschluss

2.1. Die Angebote des Auftragnehmers im Onlineshop sind freibleibend und unverbindlich. Sie gelten ausschließlich für Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

2.2. Die Präsentation und Bewerbung von Waren im Onlineshop durch den Auftragnehmer stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

2.3. Der Auftraggeber kann aus dem Sortiment des Auftragnehmers Waren auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor dem Abschicken der Bestellung kann der Auftraggeber die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Vertragsangebot kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Auftraggeber durch ein Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Vertragsangebot aufgenommen hat. Der Auftraggeber ist an dieses Vertragsangebot zwei Wochen gebunden.

2.4. Diese AGB des Auftragnehmers sind auf der Internetseite Lagerkram.de unter der Rubrik „AGB“ einsehbar und können dort ausgedruckt werden.

2.5. Der Auftragnehmer schickt dem Auftraggeber nach dessen Bestellung eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail, in der die Bestellung des Auftraggebers bezeichnet ist und die der Auftraggeber über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung stellt keine Annahme des Vertragsangebots dar, sondern dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Auftraggebers bei dem Auftragnehmers eingegangen ist.

2.6. Der Auftragnehmer erklärt die Annahme des Vertragsangebots entweder schriftlich mittels Versandbestätigung oder die Annahme erfolgt durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsangebot des Auftraggebers innerhalb von zwei Wochen, nachdem das Angebot dem Auftragnehmer zugegangen ist, anzunehmen.

2.7. Die für den Vertragsschluss erforderlichen Erklärungen sind in deutscher Sprache abzugeben.

2.8. Hinsichtlich bestimmter Waren im Onlineshop gilt eine Mindestabnahmemenge. Diese ergibt sich aus der kleinsten angegebenen Verpackungseinheit der Waren. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von diesen Waren weniger als die jeweilige Mindestabnahmemenge zu bestellen.

2.9. Der Auftraggeber ist nach Vertragsschluss verpflichtet, dem Auftragnehmer die Ware abzunehmen.

3. Lieferung

3.1. Die Lieferung erfolgt ab Auslieferungslager des Auftragnehmers, wo auch der Erfüllungsort ist. Die Ware wird an einen von dem Auftraggeber benannten Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Die Kosten des Versands innerhalb Deutschlands trägt der Auftragnehmer. Soll der Versand auf die deutschen Inseln erfolgen, trägt der Auftraggeber die Kosten des Versands.

Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg und Verpackung) selbst zu bestimmen. Sofern der Transport der Ware durch einen Frachtführer erfolgt, so entspricht die Vereinbarung „frachtfreie Lieferung“ dem Incoterm CPT der Incoterms 2010.

3.2. Sofern nicht für die jeweilige Ware im Onlineshop eine abweichende Lieferfrist angegeben ist, ist der Auftragnehmer bemüht, die Ware innerhalb von 72 Stunden nach Bestellung zu liefern.

3.3. Sind bei Abgabe des Vertragsangebots durch den Auftraggeber keine Exemplare der von dem Auftraggeber ausgewählten Ware verfügbar, so teilt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Ist die Ware dauerhaft nicht lieferbar, so kommt ein Vertrag nicht zustande. Ist die Ware nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber ebenfalls unverzüglich mit.

3.4. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Wochen sind sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts des Auftragnehmers wird dieser bereits geleistete Zahlungen des Auftraggeber an diesen zurückerstatten.

3.5. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggeber versendet der Auftragnehmer die Ware mittels Expressversand gegen Zahlung einer Pauschale von EUR 20,00. Sofern die Bestellung bis 12:00 Uhr bei dem Auftragnehmer eingegangen ist, beträgt die voraussichtliche Lieferzeit mittels Expressversand 24 Stunden.

3.6. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen wie Lagerkosten zu verlangen. Das Recht auf Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche durch den Auftragnehmer und das Recht zur Kündigung bleiben unberührt.

3.7. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur nach einem schriftlichen Auftrag des Auftraggebers und auf Kosten des Auftraggebers.

3.8. Sofern der Versand mittels Frachtunternehmer erfolgt, überprüft der Auftraggeber oder der sonstige von diesem bestimmte Empfänger den Zustand der Ware gemeinsam mit dem Frachtführer und richtet bei Verlust oder Beschädigung seine Vorbehalte an den Frachtführer. Sofern es sich um äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen handelt, hat der Auftraggeber diese Vorbehalte dem Spediteur oder Frachtführer bei Ablieferung des Gutes mitzuteilen. Der Vorbehalt wird in den Frachtbrief eingetragen. Sofern es sich um äußerlich nicht erkennbare Verluste oder Beschädigungen handelt, macht der Auftraggeber oder der sonstige durch den Auftraggeber bestimmte Empfänger die Vorbehalte bei dem Frachtführer binnen sieben Tagen geltend, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht mitgerechnet. Kommt er dieser Verpflichtung bei Ablieferung nicht nach, bleiben seine gesetzlichen Mängelrechte hiervon unberührt.

4. Teillieferungen / Mehr- und Minderlieferungen

Der Auftragnehmer ist in begründeten Fällen berechtigt, Teilleistungen in Form von Teillieferungen vorzunehmen und von den vereinbarten Mengen innerhalb der branchenüblichen Mengen- und Qualitätstoleranzen abzuweichen, sofern dies für den Auftraggeber im Einzelfall zumutbar ist. Bei Teillieferungen wird der Auftragnehmer die ausstehende Warenmenge unverzüglich nachliefern.

5. Eingeschränktes Rückgaberecht

5.1. Der Auftraggeber hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückgabe der Ware und Erstattung des Kaufpreises. Begehrt der Auftraggeber im Einzelfall die Rückgabe oder den Umtausch der Ware, so kontaktiert er den Auftragnehmer und teilt diesem seinen Rückgabewunsch mit.

5.2. Sofern sich der Auftragnehmer mit dem Rückversand im Einzelfall einverstanden erklärt, schickt der Auftraggeber die sorgfältig verpackte Ware sowie ein Schreiben mit Kontaktdaten, Bestellnummer und unter Angabe des Rücksendungsgrundes an die Media Cocktail GmbH, Gustav-Adolf-Straße 86, 22043 Hamburg. Die Kosten für den Rückversand trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer schreibt dem Auftraggeber nach erfolgter Rückgabe 90 % des Warenwertes auf dessen Kundenkonto gut oder erstattet diesen Betrag auf Wunsch des Auftraggebers auf ein durch den Auftraggeber zu benennendes Bankkonto.

5.3. Die Mängelgewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

6. Musterbestellung

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Bestellung des Auftraggebers einmalig ein Muster der gewünschten Ware zur Verfügung. Das Muster verbleibt bei dem Auftraggeber. Ausgeschlossen von dieser Musterbestellung sind Waren, die aufgrund ihrer Größe, ihres Wertes oder der Art der Verpackung nicht zum Musterversand geeignet sind, wie etwa Packtische, Feuchtigkeitsindikatoren oder Stausäcke. Der Auftragnehmer behält sich vor, Waren oder Warengruppen von der Möglichkeit des Musterversands auszuschließen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Einzelfall Gebühren für den Versand des Musters von dem Auftraggeber zu verlangen, sofern aufgrund der Beschaffenheit der Ware eine vom Standardversand abweichende spezielle Art des Versands wie etwa die Versendung mittels einer Spedition notwendig ist.

7. Gefahrübergang

7.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, zu dem die Ware vom Auftragnehmer dem Paketdienst, Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wird.

7.2. Bei Gewichts- oder Mengendifferenzen gilt für die Bestimmung des Liefergewichts das bei Übergabe oder Absendung im Werk des Auftragnehmers festgestellte Gewicht.

8. Selbstbelieferung / Leistungsstörung

8.1. Sofern der Auftragnehmer vereinbarte Liefertermine aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird er den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Lieferung auch zum neuen Liefertermin nicht verfügbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggeber wird der Auftragnehmer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Auftragnehmers, sofern der Auftragnehmer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen hat, weder den Auftragnehmer noch die Zulieferer des Auftragnehmers ein Verschulden trifft oder der Auftragnehmer im Einzelfall zu einer Beschaffung nicht verpflichtet ist.

8.2.  Im Falle einer vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden unvorhersehbaren Betriebsstörung, insbesondere bei Maßnahmen des Arbeitskampfes und in jeglichen Fällen höherer Gewalt beim Auftragnehmer oder dessen Zulieferern, verschieben sich die vereinbarten Liefertermine und verlängern sich die vereinbarten Fristen um die Dauer der durch diese Umstände verursachten Leistungsstörungen, ohne dass der Auftragnehmer mit der Leistung in Verzug kommt. Dies betrifft sämtliche unvorhergesehenen, unabwendbaren oder außergewöhnlichen Ereignisse wie zum Beispiel Behinderungen oder Verzögerungen des Transports, Störung der Lieferung von und der Versorgung mit Energie sowie Zwischen- und Endprodukten. Sofern diese Störungen zur Unmöglichkeit der Leistung führen, berechtigen sie den Auftragnehmer, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass er auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann.

9. Preise

Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart, freibleibend. Alle Preise, die auf der Website des Onlineshops angegeben sind, gelten ausschließlich bei Bestellungen über die Website Lagerkram.de und verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

10. Zahlungsbedingungen

10.1.  Der Kaufpreis ist grundsätzlich unmittelbar nach Vertragsschluss fällig. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einen Skontoabzug vorzunehmen.

10.2.  Der Auftraggeber kann die Zahlung entweder durch Überweisung (Vorkasse) oder mittels des Zahlungsdienstes PayPal vornehmen.

10.3.  Neukunden sind berechtigt, bis zu einem Bruttokaufpreis von EUR 250,00 den Kaufpreis nach Erhalt von Ware und Rechnung zu bezahlen. Neukunde ist der Kunde, der erstmalig bei der Media Cocktail GmbH eine Bestellung tätigt. In allen anderen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Bezahlung nach Erhalt von Ware und Rechnung durch den Auftraggeber von einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen. Wenn die Zahlung des Kaufpreises nach Erhalt von Ware und Rechnung vereinbart ist, wird der Kaufpreis am Tag des Eingangs der Lieferung bei dem Auftraggeber zur Zahlung fällig.

10.4. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer vor, bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers erst nach Erhalt des Kaufpreises zu liefern. Dies gilt sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden.

10.5. Bei Vorkasse ist der Kaufpreis durch den Auftraggeber auf folgendes Konto des Auftragnehmer zu leisten:

Kreditinstitut:
Kontoinhaber:
BLZ:
Kontonummer:
IBAN:
BIC:

10.6. Bei jeder Zahlung mittels Vorkasse erfolgt die Auslieferung der Ware erst nach Gutschrift des vollständigen Kaufpreises auf dem oben angegebenen Konto des Auftragnehmers. Wenn der Kaufpreis auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht auf dem Konto des Auftragnehmers eingeht, ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

10.7. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu erhalten. Der Rechnungsversand erfolgt mittels E-Mail.

10.8. Der Kaufpreis ist während des Verzuges mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer bei einer Entgeltforderung gegen den Auftraggeber zur Deckung seiner Beibringungskosten einen Anspruch auf eine Schadenspauschale von EUR 40,00. Die Schadenspauschale wird im Falle der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs auf diesen angerechnet.

10.9. Der Auftragnehmer nimmt Wechsel nicht mit schuldbefreiender Wirkung entgegen.

10.10. Eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigt den Auftragnehmer, vorbehaltlich sonstiger Rechte, die Leistung solange zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber trotz Fristsetzung weder die Leistung Zug um Zug noch eine Sicherheitsleistung bewirkt.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1. Der Auftragnehmer behält sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus Kauf- oder Werklieferungsvertrag und laufender Geschäftsbeziehung das Eigentum an der verkauften Ware („Vorbehaltsware“) vor.

11.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

11.3. Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt oder vermengt („Weiterverarbeitung“), erfolgt dies im Namen des und für den Auftragnehmer als Hersteller. Der Auftragnehmer erwirbt an der neuen Sache unmittelbar Eigentum. Bleibt bei einer Weiterverarbeitung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware.

11.4. Erwirbt der Auftragnehmer durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren das Eigentum an der neuen Sache, so übereignet der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Miteigentumsanteil an der Hauptsache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung.

11.5. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber zur Sicherung der Kaufpreisforderung bereits jetzt die hieraus entstehenden Ansprüche gegen den Erwerber in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Der Auftragnehmer ermächtigt den Auftraggeber , die an den Auftragnehmer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und für Rechnung des Auftragnehmers einzuziehen. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ermächtigung zur Forderungseinziehung zu widerrufen und die Forderung gegenüber dem Dritten selbst geltend zu machen.

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 10 %, so ist dieser verpflichtet, den übersteigenden Teil der ihm zustehenden Sicherheiten dem Auftraggeber auf dessen Aufforderung hin freizugeben.

11.6. Der Auftraggeber zeigt dem Auftragnehmer unverzüglich an, wenn in Vorbehaltsware, in im Miteigentum des Auftragnehmers stehende Ware oder in dem Auftragnehmer übertragene Forderungen vollstreckt wird. Der Auftraggeber hat dem Vollstreckungsorgan und dem Vollstreckungsgläubiger unverzüglich mitzuteilen, dass die Ware noch im Vorbehalts- oder Miteigentum des Auftragnehmers steht und dass die Forderung an den Auftragnehmer abgetreten ist.

12. Aufrechnung

Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen den Zahlungsanspruch des Auftragnehmers aufrechnen. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die sich aus Ziffer 13 ergebenden Rechte des Auftraggebers unberührt.

13. Gewährleistung

13.1. Der Auftragnehmer liefert gemäß der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Website des Onlineshops und gemäß einer etwa vereinbarten Spezifikation. Diese gilt als Beschaffenheitsvereinbarung. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

13.2. Nicht als Mangel gelten Abweichungen in Beschaffenheit, Stoffreinheit, Farbe und sonstigen Eigenschaften, sofern diese unvermeidlich sind. Es gelten hinsichtlich der Eigenschaften der Ware die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden branchenüblichen Normen, Standards und Regelwerke (insbesondere ISO-Normen, Farbstandards und DIN) in der jeweils gültigen Fassung. Für importierte Materialien gelten die entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Herstellerlandes.

13.3. Der Auftraggeber kann bei begründeter Mängelrüge hinsichtlich noch nicht verarbeiteter oder verarbeiteter Ware nur Ersatzlieferung verlangen. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

13.4. Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein offensichtlicher Mangel (Art, Menge, Qualität einschließlich Falsch- oder Minderlieferungen) zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Zeigt sich später ein Mangel, so ist dieser innerhalb von zwei Wochen ab Entdeckung schriftlich beim Auftragnehmer anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Auftragnehmers für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

13.5. Erfolgt die Lieferung an einen vom Auftraggeber benannten Dritten, so hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass dieser Dritte die Untersuchungspflichten in dem in Ziffer 13.4 bezeichneten Umfang und in dem dort benannten Zeitraum erfüllt und den Auftragnehmer oder Auftraggeber über die festgestellten Mängel informiert.

13.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Eignung der Ware für die beabsichtigte Verwendung selbst zu prüfen.

14. Verjährung

14.1. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- oder Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Ist eine Abnahme vereinbart, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

14.2. Handelt es sich bei der Ware allerdings um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung fünf Jahre ab Ablieferung. Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter, bei Arglist des Auftragnehmers und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher.

14.3. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.

15. Haftung

15.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmers auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmers nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

b) für Schäden aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

15.2. Die sich aus Ziffer 15.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn dem Auftragnehmer Arglist vorwerfbar ist oder er eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Gleiches gilt für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

16. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

16.1. Diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (CISG) findet keine Anwendung.

16.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das für den Firmensitz des Auftragnehmer zuständige Gericht. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber kein Vollkaufmann ist, es sei denn, er hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers  zu erheben.

17. Textform/Salvatorische Klausel

17.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Das gilt auch für dieses Textformerfordernis. Die Wirksamkeit von nachvertraglichen, mündlichen Nebenabreden, die nicht die Regelungen dieser AGB betreffen, wird durch dieses Erfordernis nicht berührt.

17.2. Kündigungs- und Rücktrittserklärungen, Mängelanzeigen und andere Erklärungen und Anzeigen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Hierbei ist zur Wahrung der Form ausreichend, dass die Übersendung mittels Telefax oder E-Mail erfolgt (§ 127 Abs. 2 BGB).

17.3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der AGB und des Vertrages als Ganzes nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung von Beginn der Unwirksamkeit bzw. Undurchführbarkeit an unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen. Gleiches gilt für Regelungslücken.

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